AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Bereitstellung des Materials zur Zahlung fällig.

Urheberrecht

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Haftung, Kosten

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten.

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